[Anzeige enthält Werbelinks]
Hallo ihr Lieben,
ein Thema hat mich die letzten Tage
sehr beschäftigt und ich würde gerne mit euch darüber reden.
Es geht um die Kennzeichnungspflicht
bei Testprodukten auf Blogs sowie anderen sozialen Plattformen.
Unter Testprodukte fallen hier auch
Rezensionsexemplare.
Ich möchte ganz ehrlich mit euch sein:
Natürlich freue ich mich auch über Rezensionsexemplare. Wer würde
das denn auch nicht? Da ich gerne und viel lese ist es schön ein
Buch, das ich so oder so lesen wollte als Reziexemplar zu bekommen.
An meiner Meinung über die Bücher rüttelt dies allerdings nichts.
So findet man auf meinem Blog sowohl Rezensionsexemplare, selbst gekaufte Bücher, Bücher die ein Geschenk waren oder auch ertauschte Bücher. Und von jeder Sorte findet man Rezensionen mit vielen und auch mit wenigen Sternen. Auch von den Verlagen wird eine lobende Rezension
nicht gefordert.
Wie schon gesagt, in den letzten Tagen
hat mich das Thema sehr beschäftigt und ich habe mich durch
Gesetzestexte und viele aktuelle Berichte dazu gelesen.
Diesen Artikel hier fand ich sehr gut
und möchte ihn euch deswegen auch zeigen:
Ich bin kein Experte, was das alles angeht aber was ich aus dem Text entnehmen kann ist:
  1. Es muss gekennzeichnet werden,
    wenn über ein kostenloses Testprodukt berichtet wird.
  2. Selbst gekaufte Produkte müssen
    nicht
    gekennzeichnet werden. Ausnahmen sind hier jedoch übermäßig
    positive Darstellungen, die unter Umständen als Schleichwerbung
    wahrgenommen werden könnten. (Hier fallen mir einige selbst
    gekaufte Bücher ein, die ich sehr gelobt habe, einfach, weil sie
    mir enorm gut gefallen haben.)
  3. Zitat der o.g. Quelle: “Der
    Europäische Gerichtshof hat 2011 klargestellt, dass ein Entgelt
    oder eine ähnliche Gegenleistung an den Blogger keine Voraussetzung
    dafür ist, damit Schleichwerbung vorliegen kann.” (Beleglink aus dem Zitat:  https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=09.06.2011&Aktenzeichen=C-52%2F10 )
Was ich aus anderen Quellen noch
herausgelesen habe beschäftigt sich mit der Nutzung von
Affiliatelinks. Ich binde diese Links gerne in Form eines Bildes in Rezensionen ein. Man
sieht sie dann als Coverabbildung bei der Coverbeschreibung. Klickt
man auf das Bild, gelangt man zu Amazon auf die Buchseite. Man kann
dort dann das Buch kaufen, wenn man möchte und in dem Fall würde
ich als „Provision“ ein paar Cent bekommen. Dies hat auf den
Kaufpreis für euch aber gar keinen Einfluss. Aber auch diese Links müssen
gekennzeichnet werden.
Für mich ergibt sich daraus folgendes
Bild: Ich kennzeichne JEDES Bild auf Instagram mit “Anzeige” und JEDEN Blogeintrag hier mit “[Anzeige enthält Werbelinks]”.
Egal auf welche Art das Buch seinen Weg in mein Regal gefunden hat.
Damit ändert sich an meinen Inhalten überhaupt nichts! Auch meine
Meinung ist und bleibt die selbe!
Ich möchte nur, das mein Hobby auch
mein Hobby bleiben kann und ich mir nicht bei jedem Wort Gedanken machen muss, ob dies jetzt eventuell als “übermäßig positiv” aufgenommen werden könnte. 
Ich glaube jeder kann verstehen, das
eine Abmahnung in entsprechender Höhe einem die Lust nimmt zu
bloggen und ich möchte rechtlich auf der richtigen
Seite stehen und daher lieber zu viel angeben als zu wenig.
Was ich mir von euch wünsche:
Bitte denkt nicht, das nur weil an
jedem Bild und jeder Rezension steht, das es sich um eine Anzeige handelt, ich auch für alles
bezahlt werde, meine Meinung gekauft oder ich gar nur
Rezensionsexemplare vorstelle. 
Ich möchte dies mit euch
kommunizieren, da ich zum einen denke das meine Gründe
nachvollziehbar sind und zum anderen hoffe ich jeder von euch, der
selber einen Blog, Instagram-Profil oder auch Facebook-Account hat,
in dem er über Bücher spricht, hat so auch die Möglichkeit seine
Kennzeichnungen zu überprüfen und sich schlau zu machen.

Share this Post